Abnahmebegleitung Ihrer Immobilie
Kaufimmobilie (Wohnung / Haus)
Nach Fertigstellung ihres Eigenheimes erfolgt die Bauabnahme oder Übergabe an den Bauherren oder den Wohnungseigentümer.
Mit dieser Übergabe gehen viele Verantwortlichkeiten und vor allem Beweislasten an den Eigentümer über, ebenso beginnt eine wichtige Frist zu laufen, die Gewährleistungsfrist.
Es ist daher entscheidend und äußerst wichtig sich bereits lange im Vorfeld mit diesen Formalitäten vertraut zu machen und die richtigen Prüfungen für diese Abnahme zu planen. Deshalb ist es auch immens wichtig, dass im Hinblick auf die Abnahme keine Fehler gemacht werden. Es bleiben dann nur wenige Tage Zeit, um eventuelle Einwände aufgrund von Mängeln vorzubringen.
Erfahrungsgemäß können nach dieser förmlichen Abnahme viele Mängel nicht mehr vernünftig geltend gemacht werden. Daher empfiehlt es sich zum Zeitpunkt dieser Abnahme mit gutachterlichem Auge zu prüfen.
Der Sachverständige von Baurealis übernimmt am Tag der Abnahme die visuelle Überprüfung Ihrer Immobilie und erstellt, je nach Auftrag, ebenso ein Begehungsprotokoll zum Abarbeiten der festgestellten Punkte. Dabei greift er auf herkömmliche Normen wie die ÖNORM B 2110 zurück, mit welcher die “Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen Werkvertragsnorm” zusammengefasst werden, ebenso greift der SV auch auf zahlreiche weitere Regelwerke für eine ordnungsgemäße Abnahme.
Unsere Begehungsprotokolle erstellen wir vollumfänglich mit Fotos und Erklärungen. Der Sachverständige steht Ihnen im Rahmen der Prüfung für etwaige Fragen zur Verfügung. Die Arbeitsdauer vor Ort beläuft sich in der Regel auf 45 Minuten inklusive der Protokollierung.
Sollte es im Zuge der Mängelbehebung zu gegenseitigen Meinungen hinsichtlich der Protokollinhalte kommen, so stehen wir gerne für etwaige klärende Fragen zur Verfügung. Bauträger und deren Fachunternehmen versuchen gerne, jene normativen Inhalte weg zu diskutieren.
Wir stehen Ihnen auch für mediatorische Gespräche als auch Nachbegehungen zur Verfügung.
Toleranzen im Hochbau: Was ist erlaubt bzw was sind die Toleranzen?
Es ist für den Bau gewöhnlich, dass es zu Maßabweichungen kommen kann. Ungenauigkeiten können dennoch schnell zu Ärger führen, die Tolerierung liegt zuletzt beim Bauherren. Auch hier regelt eine Deutsche Industrie Norm die Toleranzen im Hochbau. Wir erklären Ihnen diese Toleranzen sehr gerne bei der Abnahme.